Klagenknick

Diesen Nachtrag zur Verfassungsklage lasse ich mir selbstverständlich nicht nehmen:

Mit Datum vom 27.06.2007 beginnt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, vor der Macht der Verfassungskläger einzuknicken. Auch wenn die bereits an anderer Stelle auf diesem Blog geschilderte realitätslose Rhetorik der Landes-CDU noch anderes glauben machen möchte, so konnte der – in Teilen offenbar etwas gegenwartswahrnehmendere – Beamtenapparat des Cortsschen Hauses wohl nicht mehr anders, als eine Vorläufigskeitserklärung an die Hochschulpräsidien zu senden. Diese besagt in der Quintessenz, dass die Gebühren, wie sie im Studienbeitragsgesetz vom Oktober 2006 festgelegt wurden, insofern vorläufig sind, als die Verfassungsklage ja Erfolg haben könne. Natürlich sagt auch der Schrieb des Ministeriums, dass man ausdrücklich nicht so verstanden werden wolle, als wenn man davon ausgehe, dass die Klage Erfolg habe. Bla.

Doch wie dem auch sei: So oder so ist dieser Schrieb, der immerhin eine Kenntnisnahme der Meinung weiter Teile der hessischen Bevölkerung – letztlich auch die Ablehnung der Hochschulpolitik der Landesregierung – durch das zuständige Ministerium darstellt, ein Erfolg der Verfassungsklagenkampagne. Weiter so!

Beteilige dich an der Unterhaltung

1 Kommentar

  1. Am Sonntag wählen die hessischen Wahlberechtigten einen neuen Landtag. Daraus, dass ich hoffe, dass die CDU-Landesregierung mit Pauken und Trompeten abgewählt wird, mache ich keinerlei Hehl – im Gegenteil.[Einen Beitrag zur Armseligkeit des CDU-Wahlkamp

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

− 4 = 2